Allgemeine Geschäftsbedingungen des RMVsmiles Partnerportals (RMVsmiles-Partnerportal AGB)
§ 1 | Allgemeines
- Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (nachfolgend: RMV) ist gemäß §§ 6,7 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) die für Süd- und Mittelhessen zuständige Aufgabenträgerorganisation.
Sie betreibt unter www.rmvsmiles.de (nachfolgend: Nutzerportal) ein online und mobil nutzbares Bonusprogramm mit der Bezeichnung „RMVsmiles – Das Bonusprogramm“ (nachfolgend: RMVsmiles). Kunden, die ihre Fahrkarten über meinRMV (www.rmv.de) online oder über die RMV-App mobil erwerben, können sich für RMVsmiles anmelden (nachfolgend: Nutzer) und erhalten für jeden Kauf anteilig Bonuspunkte (nachfolgend: Smiles) auf ihrem RMVsmilesGuthabenkonto gutgeschrieben, mit denen sie unter www.rmv.de Vorteils-Coupons verschiedener Drittanbieter (nachfolgend: Anbieter) und solche des RMV (zusammen nachfolgend: Smiles-Coupons) erwerben können. - Ziel des RMV ist es, mit RMVsmiles eine Plattform auszubauen, die von interessanten, vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angeboten lebt und die prädestiniert ist, die Attraktivität des Leistungsangebots des RMV für seine Kunden zu erhöhen, indem sie einen aus Sicht des Kunden wahrnehmbaren Mehrwert bietet.
- Unternehmen (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), die Anbieter von Smiles-Coupons auf der zuvor beschriebenen Plattform (Absatz 2) werden wollen, können unter www.smilespartner.de (nachfolgend: Partnerportal) ihr Interesse bekunden und im Falle einer Freigabe sowie eines damit verbundenen Angebots durch RMV sich gemäß des in diesen RMVsmiles-Partnerportal AGB geregelten Verfahrens registrieren.
§ 2 | Geltungsbereich
- Diese RMVsmiles Partnerportal AGB gelten gegenüber allen Anbietern auf dem Partnerportal.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Anbieters werden nur Vertragsbestandteil, soweit RMV ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- RMV behält sich vor, diese AGB in sachlich begründeten Einzelfällen an nach Vertragsschluss veränderte Bedingungen anzupassen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch zwingende Änderungen erforderlich ist. Dies erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB. Entsprechende Änderungen können insbesondere Leistungsinhalte, Anbieterpflichten, Zugangsvoraussetzungen sowie sonstige Bestandteile des Geschäftsmodells RMVsmiles betreffen, wobei die jeweilige Änderung zulässig ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen von RMV insbesondere im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb des Geschäftsmodells geeignet ist, es sei denn, dass die Interessen der Anbieter bei der jeweiligen Änderung der AGB nicht angemessen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden Anbieter über Änderungen der AGB schriftlich per Post oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten informiert. Widerspricht ein Anbieter den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Information, gelten die Änderungen als vereinbart. RMV wird den Anbieter jeweils in dem betreffenden Schreiben oder der betreffenden E-Mail gesondert auf die Fristsetzung, das Widerspruchsrecht sowie auf die Rechtsfolgen eines Schweigens hinweisen.
- Widerspricht der Anbieter den Änderungen der AGB und sind diese Änderungen nicht unerheblich, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
§ 3 | Interessensbekundung
- Unternehmen, die daran interessiert sind, Smiles-Coupons auf dem Nutzerportal anzubieten, können den hierzu erforderlichen Registrierungsprozess über das Partnerportal durch eine entsprechende Interessensbekundung gegenüber RMV initiieren.
- RMV prüft nach Erhalt der Interessensbekundung, ob das betreffende Unternehmen in das Gesamtkonzept und -angebot des Nutzerportals passt. Neben § 1 Absatz 2 wird RMV insbesondere die nachfolgenden Merkmale berücksichtigen: Lage innerhalb des RMV-Gebiets (bei lokalen Anbietern), Attraktivität des Angebots sowie die durch das Angebot angesprochenen Zielgruppen.
- Nach Prüfung der Interessensbekundung teilt RMV dem Unternehmen die Entscheidung hinsichtlich einer Zulassung als Anbieter per E-Mail an die vom Unternehmen hinterlegte E-Mail-Adresse mit. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerportal besteht nicht.
§ 4 | Angebot und Vertragsschluss
- Sofern RMV das Unternehmen zur Teilnahme an RMVsmiles als Anbieter zulässt, sendet RMV dem Unternehmen einen Registrierungslink an die, bei der Interessensbekundung des Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse zu. Das Zusenden des Registrierungslinks durch RMV stellt ein Angebot an das Unternehmen zur Teilnahme im vorgenannten Sinn dar.
- Mit erfolgreicher Absendung der Registrierung (Bestätigung des Absendebuttons) nimmt das Unternehmen das Angebot von RMV an.
- Der Anbieter kann nach erfolgter Registrierung mit den, beim Registrierungsprozess erstellten Zugangsdaten auf ein für ihn eingerichtetes Benutzerkonto (nachfolgend: Account) zugreifen.
§ 5 | Leistungen des RMV
- RMV eröffnet dem Anbieter die Möglichkeit, während der Dauer dieser Vereinbarung an den über die Internetplattform von RMVsmiles angebotenen Vermittlungsdienstleistungen teilzunehmen. Diese richten sich an lokale Anbieter und Online-Shop-Anbieter.
- Der Anbieter kann über seinen Account Smiles-Coupons eingeben, die in das Nutzerportal eingestellt werden sollen. Hierfür hat der Anbieter eine Bilddatei, eine verkürzte und eine ausführliche Beschreibung des Angebots sowie die entsprechenden Einlösungsbedingungen und Konditionen einzugeben. Darüber hinaus hat der Anbieter die Möglichkeit die von ihm bereits erstellten und in RMVsmiles gespeicherten Smiles-Coupons als Vorlage zu verwenden.
Soweit es sich um Online-Shop-Anbieter handelt, haben diese zusätzlich eigens generierte Coupon-Codes hochzuladen, welche zur Nutzung im Online-Shop des Anbieters geeignet sind. Die zur Entwertung benötigten Coupon-Codes für lokale Anbieter werden von RMVsmiles automatisch generiert. - Über die Aufnahme von Angeboten aus dem Produktportfolio des Anbieters entscheidet RMV nach eigenem Ermessen. Hierbei wird RMV insbesondere berücksichtigen, ob der vom Anbieter vorgeschlagene Smiles-Coupon in das Gesamtkonzept und -angebot des Nutzerportals passt. Die Smiles-Coupons sollen den Nutzern einen deutlich wahrnehmbaren wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil bieten. Der zum Erwerb des Smiles-Coupons erforderliche Smiles-Betrag wird durch RMV in Ausübung ordnungsgemäßen Ermessens und insbesondere unter Berücksichtigung des Vorteilswertes für die Nutzer berechnet.
- Der Anbieter kann auf dem Partnerportal eine Übersicht zu den von ihm eingestellten SmilesCoupons einsehen. Die Übersicht enthält ebenfalls verschiedene Nutzungsstatistiken, insbesondere die jeweilige Klickrate und die Anzahl der von den Nutzern erworbenen Smiles-Coupons, soweit diese Informationen RMV bekannt sind.
- Die Reihenfolge, in der die Angebote der Anbieter auf dem Nutzerportal erscheinen, wird von RMV festgelegt. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Erlangung oder Beibehaltung einer bestimmten Position.
- RMV ist berechtigt, RMVsmiles einschließlich der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien, multimedial zu bewerben. Zusätzlich zur regelmäßigen Bewerbung von RMVsmiles in RMV-eigenen Zeitschriften und sonstigen Medien werden Angebote einzelner Anbieter in unregelmäßigen Abständen in Sozialen Medien, in wöchentlich erscheinenden Newslettern oder in anderen vergleichbaren Veröffentlichungen vorgestellt. Der Anbieter stimmt insoweit der Nutzung seines Namens, seiner/s Logo/s sowie der sonstigen Informationen, die er im Zusammenhang mit den von ihm eingestellten Smiles-Coupons an RMV übermittelt hat zu. Dem Anbieter erwächst weder aus der Erteilung dieser Zustimmung noch aus den sonstigen Regelungen in diesen AGB ein Anspruch auf eine Hervorhebung bzw. Nennung außerhalb des Nutzerportals. RMV entscheidet hierüber ausschließlich nach ordnungsgemäßem Ermessen. Der Anbieter kann die Zustimmung zur Verwendung seiner Informationen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft gegenüber RMV widerrufen.
- Ein Vertrag über das durch den Smiles-Coupon verkörperte Angebot kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Anbieter zustande. RMV wird nicht Vertragspartner des Nutzers. sondern wird ausschließlich als Erklärungsbote des Anbieters an den Nutzer tätig.
§ 6 | Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter hat im Rahmen seiner Interessensbekundung bzw. Registrierung wahrheitsgetreue, fehlerfreie und nicht irreführende Angaben zu machen.
- Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass die in seinem Account hinterlegten Informationen ständig aktuell zu halten sind. Der Anbieter hat die Möglichkeit, einzelne Informationen (z.B. Öffnungszeiten, Filialen) über seinen Account selbstständig zu ändern. Soweit ihm eine selbstständige Änderung der Informationen über seinen Account nicht möglich ist (z.B. Name, Anschrift, Telefon), hat der Anbieter RMV unter info@smilespartner.de zu kontaktieren und eine entsprechende Änderung durch RMV zu beantragen.
- RMV ist nicht verpflichtet, die vom Anbieter angegebenen Informationen zu überprüfen oder selbstständig zu vervollständigen bzw. zu ändern.
- Der Anbieter hat die Zugangsdaten zu seinem Account geheim zu halten, um einen unberechtigten Zugriff zu vermeiden. Der Anbieter ist weder zur Überlassung seines Accounts an Dritte noch zur Verwendung von Accounts Dritter berechtigt. Der Anbieter hat RMV unverzüglich über eine möglicherweise unberechtigte Nutzung seines Accounts zu informieren.
- Der Anbieter hat keine Daten, Materialien und/oder sonstige Informationen, wie z.B. Texte und Bilder, in das Partnerportal einzustellen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
- Der Anbieter hat die von ihm eingestellten und von Nutzern erworbenen Smiles-Coupons gemäß den für den jeweiligen Smiles-Coupon geltenden Bedingungen einzulösen und die hierzu generierten Coupon-Codes zu entwerten.
- Der Anbieter wird im Hinblick auf die Einlösung der Smiles-Coupons bzw. die Entwertung der Coupon-Codes die nachfolgenden Regeln beachten und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren ordnungsgemäße Befolgung zu gewährleisten:
- Lokaler Anbieter / Einlösung vor Ort
Soweit ein Nutzer den Smiles-Coupon vor Ort bei einem lokalen Anbieter einlösen möchte, hat der Anbieter vor der Leistungsgewährung den entsprechenden Entwertungs-Button des Smiles-Coupons auf dem Mobilgerät (z.B. Smartphone) des Nutzers zu betätigen und durch die Bestätigung zu entwerten. Hierüber wird der Anbieter per E-Mail informiert. - Lokaler Anbieter / Einlösung telefonisch oder per E-Mail
Findet die Einlösung des Smiles-Coupons telefonisch oder per E-Mail statt, kann der Anbieter den vom RMV generierten Coupon-Code in dem dafür vorgesehenen Feld im Partnerportal überprüfen und entwerten.
Verwendet der Anbieter Stichwörter oder Massencodes zur Verifizierung, müssen diese vom Anbieter selbst anhand seiner Unterlagen überprüft werden. - Online-Shop-Anbieter
Bei der Generierung von Coupon-Codes ist der Online-Shop-Anbieter verpflichtet die Gültigkeit der Coupons-Codes mit den Konditionen des von ihm eingestellten dazugehörigen Angebotes des Smiles-Coupons abzugleichen und sicherzustellen, dass diese übereinstimmen.
- Lokaler Anbieter / Einlösung vor Ort
§ 7 | Sperrung, Löschung und Kündigung
- Die Parteien können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen kündigen. Ein Kündigungsgrund für RMV liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter RMV über seinen Account in den letzten zwölf Monaten vor der Kündigung keinen Vorschlag zur Einstellung eines geeigneten Smiles-Coupons in das Nutzerportal unterbreitet hat.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt. RMV ist insbesondere zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die vom Anbieter an RMV übermittelten Daten und Informationen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder der Anbieter die von ihm im Rahmen der Einstellung eines Smiles-Coupons zugesagten Leistungen nicht im zugesagten Umfang erbringt.
- Im Übrigen ist RMV im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in diesen AGB durch den Anbieter berechtigt, den Zugang des Anbieters zu seinem Account auf dem Partnerportal zu sperren, einzelne oder alle eingestellten Smiles-Coupons des Anbieters zu entfernen und/oder die Möglichkeit zur Einstellung neuer Smiles-Coupons durch den Anbieter vorübergehend zu sperren.
- Mit Beendigung dieser Vereinbarung ist RMV berechtigt, den Zugang zum Account des Anbieters auf dem Partnerportal zu sperren, seinen Account zu löschen und alle eingestellten SmilesCoupons des Anbieters aus dem Nutzerportal zu entfernen. RMV bleibt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus berechtigt, Informationen zu bereits eingelösten bzw. gesicherten Smiles-Coupons zu speichern und diese Informationen zum Zweck der Verwaltung von RMVsmiles zu nutzen.
- Unbeschadet einer Kündigung oder Sperrung bleibt der Anbieter verpflichtet, zuvor bereits über das Nutzerportal erworbene Smiles-Coupons unter Fortgeltung der für die entsprechenden Smiles-Coupons jeweils geltenden Bedingungen entgegenzunehmen, d.h. insbesondere die ausgelobten Vorteile zu gewähren. Im Hinblick auf solche Smiles-Coupons gelten die Regelungen dieser RMVsmiles-Partnerportal AGB bis zu deren Einlösung bzw. Verfall aus sonstigen Gründen entsprechend fort.
§ 8 | Geschuldete Verfügbarkeit
- RMVsmiles besteht aus komplexen Software- und Schnittstellenkomponenten, deren einzelne Bestandteile ständig miteinander interagieren und die gleichzeitig einer ständigen Anpassung durch Weiterentwicklungen, veränderte gesetzliche Anforderungen und Sicherheitsupdates unterliegen. RMV wird sämtliche Anpassungen an den Software- und Schnittstellenkomponenten im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten sorgfältig vornehmen, kann aber eine ununterbrochene Verfügbarkeit von RMVsmiles nicht zusichern.
- RMV schuldet die unentgeltlichen Dienste des Partner- und Nutzerportals nur im Rahmen der vom RMV jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit.
§ 9 | Haftungsbeschränkungen
- Die Haftung von RMV ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen und im Falle der Fahrlässigkeit im Übrigen auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Die Haftungsbeschränkung unter Absatz 1 gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer übernommenen Garantie oder der Haftung von RMV nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RMV.
§ 10 | Verhandlungsklausel
- Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Durchführung sollen einvernehmlich durch gütliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden.
- Bei allen tatsächlichen oder rechtlichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Durchführung soll diejenige Partei, die ein Recht durchzusetzen beabsichtigt, vor dessen rechtlicher Durchsetzung die andere Partei schriftlich dazu auffordern, in gütliche Verhandlungen hinsichtlich des streitigen Gegenstands zu treten.
- Im Falle einer Aufforderung nach Absatz 2 sind die Parteien verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Aufforderungsschreibens konstruktive Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung aufzunehmen.
§ 11 | Rechtswahl / Sprache
- Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechtes (CSIG).
- Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
§ 12 | Gerichtsstand
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen RMVsmilesPartnerportal AGB ist das am Sitz von RMV zuständige Gericht.
Stand: 21.03.2019